LSG Hamburg - Urteil vom 29.06.2022
L 2 U 46/20
Normen:
§ 8 Abs 1 SGB VII;

Anspruch eines Profi-Fußballspielers auf Feststellung weiterer Gesundheitsstörungen nach einem anerkannten Arbeitsunfall in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die haftungsausfüllende Kausalität für eine traumatische Meniskusschädigung

LSG Hamburg, Urteil vom 29.06.2022 - Aktenzeichen L 2 U 46/20

DRsp Nr. 2022/15808

Anspruch eines Profi-Fußballspielers auf Feststellung weiterer Gesundheitsstörungen nach einem anerkannten Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die haftungsausfüllende Kausalität für eine traumatische Meniskusschädigung

Eine traumatische Meniskusschädigung ist nur bei einer erheblichen Belastung des Kniegelenks möglich, bei der der Meniskus zwischen Oberschenkelrolle und Schienbeinkopf eingeklemmt und durch eine gleichzeitige Drehbewegung zerrissen wird – hier bejaht im Falle einer Kniegelenksverdrehung mit stechenden Schmerzen bei einem Zweikampf in einem Bundesliga-Fußballspiel.

Tenor

1. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 29. Oktober 2020 und der Bescheid der Beklagten vom 17. Dezember 2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 21. Juli 2016 werden abgeändert und die Beklagte wird verurteilt, als weitere Folge des Arbeitsunfalles vom 6. April 2014 einen Außenmeniskusradiärriss mit Teilriss der menisco-tibialen Bänder außenseitig rechts festzustellen.

2. Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte seiner außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 8 Abs 1 SGB VII;

Tatbestand