SG Düsseldorf, vom 04.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 33 KR 25/17
Anspruch eines Plankrankenhauses auf Vergütung einer stationären antibiotischen Krankenhausbehandlung wegen eines Harnweginfekts mit Pseudomonas pneumoniae; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch als Ersatz für den Vergütungsanspruch nur bei Zahlung der Krankenhausvergütung ohne Rechtsgrund
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2023 - Aktenzeichen L 5 KR 796/21 KH
DRsp Nr. 2024/3525
Anspruch eines Plankrankenhauses auf Vergütung einer stationären antibiotischen Krankenhausbehandlung wegen eines Harnweginfekts mit Pseudomonas pneumoniae; Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch als Ersatz für den Vergütungsanspruch nur bei Zahlung der Krankenhausvergütung ohne Rechtsgrund
Da die Rechtsbeziehungen zwischen Krankenkassen und als Leistungserbringer zugelassenen Krankenhäusern öffentlich-rechtlicher Natur sind, tritt an die Stelle des zivilrechtlichen Bereicherungsrechts nach § 812BGB der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch. Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung eines gesetzlich Krankenversicherten und damit korrespondierend die Zahlungspflicht einer Krankenkasse entsteht dabei - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist.
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