Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts für das Saarland vom 15. Dezember 2005 und 19. Januar 2007 aufgehoben.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 16. März 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 9. Juni 2004 verurteilt, dem Kläger zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als deutscher Rechtsanwalt in Luxemburg für die Zeit vom 1. März 2004 bis zum 28. Februar 2005 einen Existenzgründungszuschuss zuzüglich der Zinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen.
Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.
I. Streitig ist ein Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss nach § 421l Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III).
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