BSG - Urteil vom 12.03.2013
B 1 KR 4/12 R
Normen:
SGB V § 191; SGB V § 44 Abs. 2; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 47;
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 26.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen L 1 KR 322/07
SG Berlin, vom 28.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 111 KR 73/07

Anspruch eines freiwillig versicherten Selbständigen auf Krankengeld bei vorheriger Aufgabe der Erwerbstätigkeit

BSG, Urteil vom 12.03.2013 - Aktenzeichen B 1 KR 4/12 R

DRsp Nr. 2013/19056

Anspruch eines freiwillig versicherten Selbständigen auf Krankengeld bei vorheriger Aufgabe der Erwerbstätigkeit

1. Gibt ein freiwillig versicherter Selbstständiger vor Beginn eines Krankengeldanspruchs seine Erwerbstätigkeit auf, hat er keinen Anspruch auf Krankengeld, weil die Arbeitsunfähigkeit keinen Ausfall seines Arbeitseinkommens bedingt. 2. Ein mit Anspruch auf Krankengeld freiwillig versicherter Selbstständiger gibt seine Erwerbstätigkeit nicht auf, wenn er sie nur aufgrund ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsfeststellung tatsächlich nicht ausübt, auch wenn diese sich später als unrichtig erweist.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. November 2010 aufgehoben, soweit es wegen des Anspruchs auf Krankengeld für die Zeit vom 23. September 2005 bis 30. November 2006 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28. Februar 2007 zurückgewiesen hat. Insoweit wird der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Revision des Klägers zurückgewiesen.

Normenkette:

SGB V § 191; SGB V § 44 Abs. 2; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2; SGB V § 47;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Krankengeld (Krg) vom 15.8.2005 bis 30.11.2006.