I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Juli 2016 -
II. Die Kosten des Rechtstreits erster Instanz hat der Kläger bei einem Streitwert von 39.152,88 EUR allein zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben bei einem Streitwert von 23.418,23 EUR der Kläger zu 93% und der Beklagte zu 7% zu tragen.
III. Die Revision wird für den Kläger zugelassen, soweit die Berufungsanträge zu 1., 2. und 4. zurückgewiesen wurden. Im Übrigen wird die Revision für die Parteien nicht zugelassen.
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