Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 08.11.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt - beginnend mit dem 01.04.2017 -, über den Betrag von 1.237,68 € brutto hinaus jeweils zum 1. eines Monats einen Betrag in Höhe von 68,81 € brutto zu zahlen.
2. 3. II. III. IV.
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