LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 27.04.2017
21 Sa 2016/16
Normen:
BetrVG § 77; BertVG § 112 Abs. 1 Satz 2; BetrVG § 75 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 27.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1297/16

Anspruch eines bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellten Arbeitnehmers auf pauschale Abgeltung möglicher Rentennachteile wegen einer Betriebsverlagerung in den Rechtskreis Ost

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2017 - Aktenzeichen 21 Sa 2016/16

DRsp Nr. 2018/16747

Anspruch eines bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellten Arbeitnehmers auf pauschale Abgeltung möglicher Rentennachteile wegen einer Betriebsverlagerung in den Rechtskreis Ost

Der Ausschluss eines bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freigestellten Arbeitnehmers von Ansprüchen zur pauschalen Abgeltung möglicher Rentennachteile wegen des rentenversicherungsrechtlichen Wechsels vom Rechtskreis West in den Rechtskreis Ost infolge einer Betriebsverlagerung ist sachlich nicht gerechtfertigt.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 27. September 2016 - 5 Ca 1297/16 - abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.500,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Januar 2016 zu zahlen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77; BertVG § 112 Abs. 1 Satz 2; BetrVG § 75 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf pauschale Abgeltung etwaiger Rentennachteile aus einem Interessausgleich und Sozialplan.