SG Ulm, vom 30.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 746/05
Anspruch eines Behinderten auf Ausstattung mit einem Rollstuhl als Hilfsmittel zum Erschließen körperlichen Freiraums
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.04.2007 - Aktenzeichen L 4 KR 4697/06
DRsp Nr. 2008/16802
Anspruch eines Behinderten auf Ausstattung mit einem Rollstuhl als Hilfsmittel zum Erschließen körperlichen Freiraums
Wird einem Versicherten einerseits ein in der Wohnung zu benutzender Rollstuhl, aber auch ein handgetriebener und schiebbarer Rollstuhl zur Verfügung gestellt, der außerhalb der Wohnung benutzt werden kann, so wird dem Basisausgleich des Erschließens eines körperlichen Freiraums Genüge getan. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]