I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 23. August 2010 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
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