LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.04.2012
5 Sa 682/11
Normen:
TVÖD;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 26.08.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 645/10

Anspruch eines Bauingenieurs auf Höhergruppierung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.04.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 682/11

DRsp Nr. 2012/17747

Anspruch eines Bauingenieurs auf Höhergruppierung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.08.2011 AZ.: 2 Ca 645/10 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVÖD;

Tatbestand

Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten um die zutreffende Eingruppierung des Klägers nach dem TVöD.

Der 1949 geborene Kläger hat ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur (FH). Er ist bei der Beklagten seit dem 01.04.1979 als Bauingenieur im Bereich Hochbau tätig. Der Kläger wurde eingestellt mit einer Vergütung nach der Vergütungsgruppe V b BAT; ab dem 01.10.1979 erhielt er Vergütung nach der Vergütungsgruppe IV b BAT. Im Rahmen des Bewährungsaufstieges wurde der Kläger dann ab dem 01.01.1991 in der Vergütungsgruppe III BAT eingruppiert. Zum 01.10.2005 wurde der Kläger in den TVöD übergeleitet; seither erhält er Vergütung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD -VKA. Nach mehreren erfolglosen Anträgen auf Höhergruppierung in den 90er Jahren hat der Kläger zuletzt mit Schreiben vom 07.05.2008 die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 Stufe 6 TVöD beantragt. Die Beklagte hat dies abgelehnt.