Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.04.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
III.Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zur Verzinsung eines Besitzstandskapitalbetrages nach Insolvenz der Arbeitgeberin.
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