Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.11.2014 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Zustimmung zur Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages.
Die Beklagte entwickelt und produziert Kunststoff-Systeme für Kraftfahrzeuge. Der geborene Kläger ist seit dem 01.09.1986 bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahr 2000 schloss der Kläger bei der A AG eine Lebensversicherung ab.
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