LAG Köln - Urteil vom 08.07.2016
9 Sa 14/16
Normen:
BGB § 241 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 19.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 981/14

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Kapitallebensversicherungsvertrages

LAG Köln, Urteil vom 08.07.2016 - Aktenzeichen 9 Sa 14/16

DRsp Nr. 2016/15614

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zustimmung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Kapitallebensversicherungsvertrages

Ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer eines Kapitallebensversicherungsvertrages, der durch teilweise Umwandlung des Lohnanspruchs in einen Anspruch auf Verschaffung von Versicherungsschutz finanziert wird, so besteht auch bei einem finanziellen Engpass kein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Kündigung des Versicherungsvertrages und Auszahlung des Guthabens an ihn.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19.11.2014 - 4 Ca 981/14 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 241 Abs. 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Zustimmung zur Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages.

Die Beklagte entwickelt und produziert Kunststoff-Systeme für Kraftfahrzeuge. Der geborene Kläger ist seit dem 01.09.1986 bei der Beklagten beschäftigt. Im Jahr 2000 schloss der Kläger bei der A AG eine Lebensversicherung ab.

1. 2. 1. 2.