Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2014 - 19 Ca 9145/13 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug weiterhin um Zahlung des geldwerten Vorteils einer Dienstwagennutzung während der passiven Phase der Altersteilzeit und um einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
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