LAG Köln - Urteil vom 23.04.2015
7 Sa 975/14
Normen:
§ 307 BGB; § 87 AktG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 29.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 5400/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Tantieme bei vorzeitigen Ausscheiden

LAG Köln, Urteil vom 23.04.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 975/14

DRsp Nr. 2015/19819

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Tantieme bei vorzeitigen Ausscheiden

1) Zu den Auskunftsansprüchen eines Bankangestellten über die Voraussetzungen verschiedener ergebnisabhängiger Vergütungsbestandteile.2) Gegen eine Vereinbarung, wonach der Arbeitgeber dem Bankangestellten bei seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis eine an bestimmten Geschäftsergebnissen orientierte Einmal-Tantieme zahlt, sofern das Ausscheiden aus dem Anstellungsverhältnis nicht vor einem mehr als dreieinhalb Jahre in der Zukunft liegenden Stichtag erfolgt, bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.3) Scheidet der Angestellte vor dem Stichtag aus, besteht auch kein zeitanteiliger Anspruch auf die Tantieme.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.08.2014 in Sachen 19 Ca 5400/13 wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten hin wird das vorgenannte Teil-Urteil teilweise wie folgt abgeändert:

Die Auskunftsansprüche (Stufenklage, erste Stufe) werden abgewiesen, soweit ihnen das Arbeitsgericht mit Ziffern 1, 2 und 3 des Urteilstenors stattgegeben hat.