I Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Juni 2016 -
II Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Entgelterhöhung für die Monate August bis November 2015 sowie auf Zahlung eines Weihnachtsgelds für das Jahr 2015 in Anspruch.
Der Kläger ist bei der Beklagten seit Februar 2010 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 12. März 2011 (Anl. zum Schriftsatz des Klägers vom 25. April 2015, Bl. 68 - 72 d. A.) beschäftigt, der auszugsweise wie folgt lautet:
"§ 1 Tätigkeit
1. Der Mitarbeiter ist eingestellt als Kassierer,
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