Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Vergütung von Bereitschaftszeiten.
Die Beklagte betreibt einen Rettungsdienst. Der Kläger ist bei ihr als Rettungsassistent beschäftigt. Er leistet wöchentlich einschließlich Bereitschaftszeiten durchschnittlich 45,75 Stunden und bezieht eine Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2.888,88 Euro bei einer Eingruppierung in Entgeltgruppe 8 Stufe 4.
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