LAG Hamm - Urteil vom 26.03.2015
16 Sa 1711/14
Normen:
EFZG § 3;
Vorinstanzen:
ArbG Herne, vom 21.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3517/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung bei neuer Erkrankung

LAG Hamm, Urteil vom 26.03.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 1711/14

DRsp Nr. 2015/14601

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung bei neuer Erkrankung

Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer für jede neue Erkrankung, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Jedoch wird kein neuer 6-Wochen-Zeitraum in Gang gesetzt, wenn bei bestehender Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheitsursache hinzu tritt, die für sich ebenso die Arbeitsunfähigkeit bedingt hätte. Auch mehrere einheitliche Erkrankungen, die sich teilweise überlappen, lösen nur einmal nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls für sechs Wochen einen Entgeltfortzahlungsanspruch aus.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 21.10.2014 - 3 Ca 3517/13 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EFZG § 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Entgeltfortzahlung.

Der Kläger war vom 02.11.2010 bis 31.10.2013 bei der Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Er bezog ein monatliches Entgelt von 1.900,00 Euro brutto.