Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18.01.2012, Az:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Kläger gegenüber der Beklagten einen Anspruch auf vertragliche Einräumung von Altersteilezeit hat.
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