LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 01.06.2015
7 Sa 412/14
Normen:
TV Sonderzahlung;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 29.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 437/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen für den Hessischen Einzelhandel

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.06.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 412/14

DRsp Nr. 2016/13587

Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag über Sonderzahlungen für den Hessischen Einzelhandel

1. Der Anspruch auf eine - aus Urlaubsgeld und Sonderzuwendung zusammengesetzte - Sonderzahlung gemäß dem Tarifvertrag über Sonderzahlung für den Hessischen Einzelhandel vom 4. August 2008 in der Fassung vom 21. Juni 2011 setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus. Er entfällt weder im Falle eines ruhenden noch im Falle eines aufgrund einer fortgesetzten Erkrankung des Arbeitnehmers dauerhaft leistungsgestörten Arbeitsverhältnisses.2. Der Anspruch entfällt auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich im bestehenden Arbeitsverhältnis nach Aussteuerung durch die Krankenkasse arbeitslos meldet und der Arbeitgeber ihm zu diesem Zweck eine Arbeitsbescheinigung erteilt. Dafür, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien in einem solchen Fall (mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu einem bloß formalen Arbeitsverhältnis) kein Arbeitsverhältnis mehr im tarifvertraglichen Sinne mehr besteht, lassen sich dem Tarifvertrag über Sonderzahlung für den Hessischen Einzelhandel keine Anhaltspunkte entnehmen.