LAG Köln - Urteil vom 15.04.2015
11 Sa 118/15
Normen:
BGB § 615 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 10.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 4893/13

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn wegen Nichtableistung der vollen vertraglichen Arbeitsleistung

LAG Köln, Urteil vom 15.04.2015 - Aktenzeichen 11 Sa 118/15

DRsp Nr. 2015/18384

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn wegen Nichtableistung der vollen vertraglichen Arbeitsleistung

Das Erscheinen des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz und die Arbeitsaufnahme stellt nicht ohne Weiteres ein tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung im Umfang der vollen vertraglichen Arbeitszeitdauer dar. Erforderlich ist zudem, dass der Arbeitnehmer erklärt, er wolle über die angeordnete Arbeitszeit hinaus arbeiten (BAG - 5 AZR 504/06 - 05.04.2017).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 10.07.2014 - 8 Ca 4893/13 d - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 615 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.