Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 22. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des von der Beklagten festgesetzten Beitrags der Klägerin zur gesetzlichen Unfallversicherung und der Anspruch der Klägerin auf Einsicht in Aktenunterlagen der Beklagten streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|