Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 28.10.2011, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob dem Kläger über einen Zeitraum von sechs Wochen hinaus ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zusteht.
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