Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 15.10.2010
Das beklagte Bistum wird verurteilt an die Klägerin 928,20 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 26 % und das beklagte Bistum zu 74 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Höhe eines finanziellen Ausgleichs für geleistete Vorgriffsstunden und den Verzicht auf Altersermäßigung.
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