OVG Niedersachsen - Beschluss vom 07.01.2011
4 LA 309/09
Normen:
SGB VIII § 90 Abs. 3; SGB VIII § 90 Abs. 4; SGB XII § 82 Abs. 1; SGB XII § 85;
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 11.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 28/08

Anspruch einer Mutter gegen eine Behörde auf Übernahme der Kosten für einen Besuch des Horts einer Kindertagesstätte durch ihre Kinder

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.01.2011 - Aktenzeichen 4 LA 309/09

DRsp Nr. 2011/4386

Anspruch einer Mutter gegen eine Behörde auf Übernahme der Kosten für einen Besuch des Horts einer Kindertagesstätte durch ihre Kinder

Als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 85 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII sind die tatsächlich aufgewendeten Mittel für die Unterkunft anzusetzen, soweit diese angemessen sind. Bei Wohnungs- und Hauseigentümern treten die auf das Eigentum entfallenden Lasten an die Stelle der Miete.

Normenkette:

SGB VIII § 90 Abs. 3; SGB VIII § 90 Abs. 4; SGB XII § 82 Abs. 1; SGB XII § 85;

Gründe

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hat keinen Erfolg, weil die Beklagte nicht hinreichend dargelegt hat, dass der von ihr allein geltend gemachte Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vorliegt.