LAG Köln - Urteil vom 16.06.2014
2 Sa 751/13
Normen:
§ 87 BetrVG; § 4 AZG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 5263/12

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

LAG Köln, Urteil vom 16.06.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 751/13

DRsp Nr. 2014/13837

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

Breakstunden sind unbezahlte Ruhepausen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.06.2013, Az.: 8 Ca 5263/12, teilweise wie folgt abgeändert:

1.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger

12,06 € brutto (12/11)

6,03 € netto ( 1/12)

12,36 € brutto ( 4/12)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 01.09.2012 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger

12,36 € netto und 4,96 € netto (11/12)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 15.12.2012 zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteil an den Kläger

6,18 € netto (1/13)

6,18 € netto (2/13)

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins ab 01.04.2013 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt es bei der Klageabweisung.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 87 BetrVG; § 4 AZG;

Tatbestand

a) b) c) d) e) f) g) h)