LAG Köln - Urteil vom 16.06.2014
2 Sa 1026/13
Normen:
§ 4 ArbZG;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 07.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1675/13

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

LAG Köln, Urteil vom 16.06.2014 - Aktenzeichen 2 Sa 1026/13

DRsp Nr. 2014/13835

Anspruch einer Flugsicherheitskraft auf Vergütung während gesetzlicher Ruhezeiten

Breakstunden sind unbezahlte Ruhepausen. Die betriebliche Mitbestimmung ist im konkreten Fall eingehalten.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 07.11.2013, Az.: 12 Ca 1675/13, abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§ 4 ArbZG;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Wege der beiderseitigen Berufung, die für die Beklagte gesondert zugelassen wurde, über die Zahlung von Vergütung von Arbeitsunterbrechungen, die nach Ansicht der Beklagten als unbezahlte Pause im Sinne des § 4 Arbeitszeitgesetz zu werten sind, nach Ansicht des Klägers aber Annahmeverzugszeiträume darstellen sollen. Der Kläger ist bei der Beklagten als Flugsicherheitskontrolleur beschäftigt. Der Stundenlohn des Klägers beträgt seit dem 01.03.2012 12,36 € brutto. Für Sonntagsarbeit ist ein 50%iger Zuschlag geschuldet, für Feiertagsarbeit 100% und für Nachtarbeit 5%. Auf das Arbeitsverhältnis finden die allgemeinverbindlichen Tarifverträge für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW Anwendung.