LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.10.2015
14 Sa 1538/14
Normen:
§ 1 a KSchG; § 246 BGB; § 8 Abs. 3 SichO.EKHN;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, vom 02.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 66/14

Anspruch einer Arbeitnehmerin im Bereich der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf eine Abfindung gem. § 1a KSchG nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Widerspruchs gegen den Übergang gem. § 613a BGB

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2015 - Aktenzeichen 14 Sa 1538/14

DRsp Nr. 2016/146

Anspruch einer Arbeitnehmerin im Bereich der evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf eine Abfindung gem. § 1a KSchG nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Widerspruchs gegen den Übergang gem. § 613a BGB

Orientierungssätze: Einzelfall einer in beiden Instanzen erfolgreichen Klage auf die Zahlung einer Abfindung nach § 1 a KSchG. Der Arbeitgeber, eine evangelische Kirchengemeinde, hatte sich darauf berufen, die Forderung der Abfindung sei treuwidrig, weil die Klägerin eine Anschlussbeschäftigung im Bereich der EKHN gefunden hatte.

§ 8 Abs. 3 SishO.EKHN ist auf eine Abfindung nach § 1a KSchG nicht anwendbar.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 2. Oktober 2014 - 7 Ca 66/14 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 1 a KSchG; § 246 BGB; § 8 Abs. 3 SichO.EKHN;

Tatbestand

Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich noch um die Zahlung einer Abfindung.

Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (künftig: EKHN), aufgrund schriftlichen Dienstvertrags vom 30. Juni 1997 ab dem 1. Juli 1997 bis zum 31. Januar 2014 als Leiterin einer Kindertagesstätte beschäftigt.