Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 2. Oktober 2014 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten auch zweitinstanzlich noch um die Zahlung einer Abfindung.
Die Klägerin war bei der Beklagten, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (künftig: EKHN), aufgrund schriftlichen Dienstvertrags vom 30. Juni 1997 ab dem 1. Juli 1997 bis zum 31. Januar 2014 als Leiterin einer Kindertagesstätte beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|