I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, die in seinen Verkaufsstellen vorhandenen Telefonanlagen so einrichten zu lassen, dass das Büro des Gesamtbetriebsrats in die Verkaufsstellen, für die kein Betriebsrat besteht, anrufen kann und die Arbeitnehmer in diesen Verkaufsstellen das Büro des Gesamtbetriebsrats anrufen können.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|