Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 13.01.2010 –
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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Die Beteiligten streiten im Beschwerdeverfahren noch über die Verpflichtung der Arbeitgeberin, dem Betriebsrat einen eigenen Farbdrucker zur Verfügung zu stellen.
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