LAG Hamm vom 06.05.2002
8 Sa 641/02
Normen:
ZPO §§ 894 935 ; TzBfG § 8 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2003, 178

Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit

LAG Hamm, vom 06.05.2002 - Aktenzeichen 8 Sa 641/02

DRsp Nr. 2003/15185

Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit

»1. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner Arbeitszeit gemäß § 8 Abs 1 TzBfG kann unter den Voraussetzungen der sog Leistungsverfügung durch Erlaß einer gerichtlichen Interimsregelung vorläufig realisiert werden. 2. Wahrt der Teilzeitantrag des Arbeitnehmers nicht die Dreimonatsfrist des § 8 Abs 2 TzBfG, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit des Antrages, sondern allein zu einer zeitlichen Hinauszögerung der Antragswirkung. 3. Zum Vorliegen betrieblicher Ablehnungsgründe im Sinne des § 8 Abs 4 TzBfG in einem Montageunternehmen gegenüber dem Begehren eines Monteurs, die vertragliche Arbeitszeit auf zwei Arbeitstage/Woche zu verringern.