LAG Köln - Urteil vom 20.01.2010
3 Sa 420/09
Normen:
BetrVG § 77 Abs. 2 S. 3; BGB § 241 Abs. 2; TVG § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 08.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1441/08

Anspruch des Arbeitnehmers auf Aushändigung der im Betrieb des Arbeitgebers geltenden Tarifverträge und Tarifvereinbarungen

LAG Köln, Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen 3 Sa 420/09

DRsp Nr. 2012/19518

Anspruch des Arbeitnehmers auf Aushändigung der im Betrieb des Arbeitgebers geltenden Tarifverträge und Tarifvereinbarungen

1. Ein Anspruch auf Aushändigung der im Betrieb des Arbeitgebers geltenden Tarifverträge und Tarifvereinbarungen weder aus § 77 Abs. 2 Satz 3 BetrVG noch aus § 8 TVG ableiten, da in beiden Vorschriften lediglich die Verpflichtung des Arbeitgebers normiert ist, die im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. 2. Auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebes und der gesamten Belegschaft nach Treu und Glauben billigerweise möglich ist (Fürsorgepflicht) rechtfertigt den geltend gemachten Anspruch nicht.

Tenor

1)

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.02.2009 - 2 Ca 1441/08 - wird zurückgewiesen.

2)

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3)

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 77 Abs. 2 S. 3; BGB § 241 Abs. 2; TVG § 8;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers auf Aushändigung der im Betrieb der Beklagten geltenden Tarifverträge und Tarifvereinbarungen.

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