Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.02.2009 - 2 Ca 1441/08 - wird zurückgewiesen.
2)Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
3)Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Anspruch des Klägers auf Aushändigung der im Betrieb der Beklagten geltenden Tarifverträge und Tarifvereinbarungen.
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