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Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer Auskunft zu den anlässlich der vertragsärztlichen Behandlung eines Versicherten abgerechneten Leistungen.
Der Kläger, der Mitglied einer Ersatzkasse ist, wurde am 28. September 2000 von dem Beklagten - einem Facharzt für radiologische Diagnostik - vertragsärztlich behandelt. Im Anschluss daran forderte der Kläger den Beklagten wiederholt vergeblich auf, ihm über die insoweit abgerechneten Leistungen sowie über die von der Ersatzkasse dafür gezahlten Entgelte Auskunft zu erteilen.
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