I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 4. März 2022 wird zurückgewiesen.
Die im Wege der Klageerweiterung in der Berufungsinstanz in das Verfahren eingeführte Klage wird abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Verfahren vor dem Senat keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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