Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 01.02.2011 -
Es wird festgestellt, dass auf das Arbeitsverhältnis der Parteien die Bestimmungen der Tarifverträge der A. AG mit Tarifstand 24. Juni 2007 Anwendung finden.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Revision wird zugelassen.
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