Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23.11.2012 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 3/4 der Kosten des Klägers im Klage- und Berufungsverfahren; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten allein noch darüber, ob die Klägerin gegenüber der Beklagten einen Anspruch in Höhe von 649,60 Euro aufgrund des
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