BSG - Urteil vom 30.04.2013
B 12 R 13/11 R
Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 10; GG Art. 14; GG Art. 3; SGB X § 45; SGB V § 249a; SGB VI § 106;
Fundstellen:
NJW 2013, 10
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 14.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 5221/07
SG Konstanz, vom 30.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 3423/06

Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner bei einem schweizerischen Krankenversicherungsunternehmen

BSG, Urteil vom 30.04.2013 - Aktenzeichen B 12 R 13/11 R

DRsp Nr. 2013/23403

Anspruch auf Zuschuss zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner bei einem schweizerischen Krankenversicherungsunternehmen

Ein in Deutschland wohnender deutscher Bezieher einer Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung hat keinen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Aufwendungen für seine Krankenversicherung, die er vertraglich bei einem in der Schweiz ansässigen und dortiger Versicherungsaufsicht unterliegenden Unternehmen begründet hat.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 geändert.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 30. August 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.

Normenkette:

Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 Art. 10; GG Art. 14; GG Art. 3; SGB X § 45; SGB V § 249a; SGB VI § 106;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Rücknahme des einem Rentner gewährten Zuschusses für seinen in der Schweiz bestehenden Krankenversicherungsschutz.