Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 geändert.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 30. August 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in allen Rechtszügen nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Rücknahme des einem Rentner gewährten Zuschusses für seinen in der Schweiz bestehenden Krankenversicherungsschutz.
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