VGH Baden-Württemberg - Beschluss vom 08.09.2023
12 S 790/23
Normen:
SGB VIII § 24 Abs. 2; SGB VIII § 24 Abs. 3 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Sigmaringen, vom 19.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 3174/22

Anspruch auf Zuerkennung eines Geschwisterbonusses bei der Vergabe eines Betreuungsplatzes an ein Kind, dessen Geschwisterkind sich bereits in der selben Betreuungsstätte befindet; Erreichbarkeit zweier weit auseinanderliegenden Betreuungseinrichtungen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.09.2023 - Aktenzeichen 12 S 790/23

DRsp Nr. 2023/12437

Anspruch auf Zuerkennung eines Geschwisterbonusses bei der Vergabe eines Betreuungsplatzes an ein Kind, dessen Geschwisterkind sich bereits in der selben Betreuungsstätte befindet; Erreichbarkeit zweier weit auseinanderliegenden Betreuungseinrichtungen

Geschwisterkindern steht grundsätzlich weder nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII noch nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB VIII ein Anspruch auf den Nachweis eines Betreuungsplatzes in derselben Einrichtung zu. Müssen Geschwisterkinder von ihren Eltern in verschiedene Tageseinrichtungen gebracht werden, die in unterschiedlichen Richtungen liegen, sind die hierdurch entstehenden Wegezeiten in die Betrachtung, ob ein Betreuungsplatz von den Eltern und dem Kind in zumutbarer Weise zu erreichen ist, einzubeziehen. Die Nichtannahme eines konkreten, von den Eltern - fälschlicherweise - für unzumutbar gehaltenen Angebots für einen Betreuungsplatz, der anschließend anderweitig vergeben wird, begründet noch keine Verwirkung, es sei denn, es kommen weitere Umstände hinzu, die darauf schließen lassen, dass der Anspruch auf frühkindliche Förderung nach § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII insgesamt nicht mehr geltend gemacht werden soll.