Anspruch auf Witwenrente, Vermutung einer Versorgungsehe
SG Reutlingen, Urteil vom 23.08.2007 - Aktenzeichen S 12 R 943/06
DRsp Nr. 2008/9371
Anspruch auf Witwenrente, Vermutung einer Versorgungsehe
Lag vor der Eheschließung eine langjährige Liebesbeziehung und eheähnliche Lebensgemeinschaft vor, so kann daraus nicht ohne weiteres die Widerlegung der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 46 Abs. 2 aSGB VI abgeleitet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]