SG Reutlingen - Urteil vom 23.08.2007
S 12 R 943/06
Normen:
SGB VI § 46 Abs. 2a ;

Anspruch auf Witwenrente, Vermutung einer Versorgungsehe

SG Reutlingen, Urteil vom 23.08.2007 - Aktenzeichen S 12 R 943/06

DRsp Nr. 2008/9371

Anspruch auf Witwenrente, Vermutung einer Versorgungsehe

Lag vor der Eheschließung eine langjährige Liebesbeziehung und eheähnliche Lebensgemeinschaft vor, so kann daraus nicht ohne weiteres die Widerlegung der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 46 Abs. 2 a SGB VI abgeleitet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 46 Abs. 2a ;