Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts R. vom 25. November 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts R. vom 25. November 2015 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten Witwenrente nach dem Tod ihres Ehemannes (Versicherter).
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