Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Dezember 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger 27.590,60 Euro zu zahlen, Zug um Zug gegen Behebung nachstehender Mängel:
- Fehlen einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Fixierung der Metallfensterbänke auf den Steinbänken;
- Fehlen einer elastischen Verfugung der seitlichen Fensterbankaufkantungen zur Leibung;
- Fehlen einer Ableitung unterhalb der Metallaußenfensterbänke entstehenden Kondensates;
- Fehlen einer ausreichenden Mindestneigung eines Teils der Metallaußenfensterbänke;
- Fehlen des Mindestwärmeschutzes und fehlende Schimmelpilzfreiheit im Anschluss der Fenster an den Baukörper;
- nicht fachgerechte Verarbeitung der inneren Fensteranschlussfolie;
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