LSG Bayern - Urteil vom 20.04.2017
L 9 AL 49/14
Normen:
SGB III i.d.F. v. 20.07.2006 § 58 Abs. 2; SGB I § 39 Abs. 1 S. 1; SGG § 54 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
SG München, vom 13.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 AL 711/12

Anspruch auf Weiterbewilligung eines Gründungszuschusses für die zweite Förderphase im Recht der ArbeitsförderungAnforderungen an die Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 20.04.2017 - Aktenzeichen L 9 AL 49/14

DRsp Nr. 2018/12456

Anspruch auf Weiterbewilligung eines Gründungszuschusses für die zweite Förderphase im Recht der Arbeitsförderung Anforderungen an die Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit

Die Anknüpfung an starre Einkommensgrenzen bei der Prüfung der Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses stellt einen Ermessensfehlgebrauch dar. Die Bundesagentur für Arbeit hat insoweit eine Einzelfallprüfung unter Beachtung der individuellen Gegebenheiten des Antragstellers vorzunehmen.

1. Ein Ermessensfehlgebrauch ist u.a. dann gegeben, wenn eine Behörde die abzuwägenden Gesichtspunkte rechtlich fehlerhaft gewichtet hat, also eine sogenannte Abwägungsdisproportionalität vorliegt. 2. Ein Ermessensfehlgebrauch liegt auch vor, wenn die Behörde ihrer Ermessensbetätigung einen unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt zugrunde gelegt hat. 3. Die Tatsachengerichte haben zu überprüfen, ob die Behörde die Tatsachen, die sie ihrer Ermessensentscheidung zugrunde gelegt haben, zutreffend und vollständig ermittelt haben.

Tenor

I. II. III.