I. Streitig ist ein Recht auf Halbwaisenrente für die Zeit vom 1. Januar 1995 bis zum 30. April 1995.
Der im April 1974 geborene Kläger legte im Mai 1993 das Abitur ab und leistete anschließend von Oktober 1993 bis 31. Dezember 1994 Zivildienst. Im Anschluß an den Zivildienst wollte er Informatik studieren. Die Aufnahme des Studiums war jedoch frühestens zum Wintersemester 1995/1996 möglich, weil die Zentrale Vergabestelle (ZVS) solche Studienplätze lediglich zum Wintersemester verteilte.
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