Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 8. Dezember 2004 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Vergütung der Klägerin für die Zeit vom 13. Dezember bis zum 17. Dezember 2000.
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