LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.03.2015
2 Sa 522/14
Normen:
MTV-NGG-Mitglieder § 19; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 11.07.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 243/14

Anspruch auf volle tarifliche Jahressonderzahlung aufgrund fehlender normativen Kürzungsregelung und fehlendem Rückgriff der Arbeitgeberin auf die schuldrechtlich wirkende Härteklausel zur Einschränkung oder Kürzung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.03.2015 - Aktenzeichen 2 Sa 522/14

DRsp Nr. 2015/9003

Anspruch auf volle tarifliche Jahressonderzahlung aufgrund fehlender normativen Kürzungsregelung und fehlendem Rückgriff der Arbeitgeberin auf die schuldrechtlich wirkende Härteklausel zur Einschränkung oder Kürzung

1. § 1 Abs. 1 TVG unterscheidet grundsätzlich zwischen Regelungen, die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien betreffen, und solchen, die Rechtsnormen enthalten; Regelungen mit Rechtsnormen begründen nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar wechselseitige Rechte und Pflichten der beiderseits Tarifgebundenen im Geltungsbereich des Tarifvertrages, während der schuldrechtliche Teil des Tarifvertrages lediglich die Tarifvertragsparteien gegeneinander berechtigen und verpflichten kann.