LAG Köln - Urteil vom 08.08.2012
9 Sa 86/12
Normen:
TzBfG § 81 Abs. 1; TzBfG § 81 Abs. 2; TzBfG § 81 Abs. 4; TzBfG § 81 Abs. 7;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 20.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1536/11

Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit (Pharmareferentin)

LAG Köln, Urteil vom 08.08.2012 - Aktenzeichen 9 Sa 86/12

DRsp Nr. 2012/22658

Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit (Pharmareferentin)

Der Arbeitgeber hat dem Wunsch nach Reduzierung der Arbeitszeit während der Elternzeit zu entsprechen, wenn es fachlich geeigneten Bewerber gibt, die bereit sind, in dem sich durch die Arbeitszeitreduzierung der Arbeitnehmerin ergebenden Umfang zu arbeiten und es infolge Einstellung einer Teilersatzkraft auch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen bei der Betreuung der Kunden im Verkaufsgebiet der Arbeitnehmerin kommt.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 20.12.2011 - 5 Ca 1536/11 - wird kostenpflichtig mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 2) des erstinstanzlichen Urteils wie folgt lautet:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Klageantrag zu 1) mit einer auf 20 Wochenstunden reduzierten Arbeitszeit, und zwar dienstags bis freitags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr, zu beschäftigen.

2.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 81 Abs. 1; TzBfG § 81 Abs. 2; TzBfG § 81 Abs. 4; TzBfG § 81 Abs. 7;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin nach ihrer Elternzeit Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit hat.

1. 2.