Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 01.08.2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer höheren Verletztenrente, namentlich über das Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).
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