Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 21. Juni 2017 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens die Gewährung einer Verletztenrente wegen eines Arbeitsunfalls streitig.
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