LSG Hamburg - Urteil vom 16.02.2022
L 2 U 2/20
Normen:
§ 8 Abs 1 SGB VII; § 102 SGB VII;

Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen UnfallversicherungAnforderungen an die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als weitere Folge eines Arbeitsunfalls

LSG Hamburg, Urteil vom 16.02.2022 - Aktenzeichen L 2 U 2/20

DRsp Nr. 2022/15982

Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen an die Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als weitere Folge eines Arbeitsunfalls

Die Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung setzt einen Unfall als ein Ereignis oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer mit außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmaß voraus, die bei fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde – hier verneint für ein 20-minütiges "Festhängen" mit dem Mittelfinger im Antrieb eines Förderbandes.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 8 Abs 1 SGB VII; § 102 SGB VII;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob als weitere Folge des Arbeitsunfalls vom 16. Januar 2017 eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) festzustellen und die Beklagte verpflichtet ist, eine höhere sowie dauerhafte Verletztenrente über den 31. Dezember 2017 hinaus nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 40 vom Hundert (v.H.) zu gewähren.