Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten, ob die Klägerin als Sonderrechtsnachfolgerin des verstorbenen S. die Feststellung eines früheren Rentenbeginns aufgrund der anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Ziffer 4105 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung beanspruchen kann.
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