Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. März 2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wegen einer von der Beklagten anerkannten Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4101 (Quarzstaublungenerkrankung [Silikose] - im folgenden BK 4101) der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) streitig.
Der 1962 geborene Kläger ist seit 1978 mit Unterbrechungen (Bundeswehr vom 1. Januar bis 31. August 1983; Gleisbau 1985 bis 1987) als Steinmetz tätig (Bl. 8 V-Akte).
Am 18. November 2005 wurde der Kläger wegen einer beidseitigen Pneumonie mit Pleuraerguss links in der Klinik L. aufgenommen und stationär bis zum 23. November 2005 behandelt. Dabei wurde die Verdachtsdiagnose einer Silikose gestellt und der Beklagten am 28. November 2005 angezeigt (Bl. 2 V-Akte).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|